Bewegliche Feiertage des Herrn
Alle beweglichen Feiertage des Herrn und andere Andenken sind an das Fest der Auferstehung Christi gebunden. Das 1. Ökumenische Konzil von Nicäa hat 325 n. Chr. beschlossen, dass alle Christen am gleichen Tag das Osterfest feiern. Der Termin ist immer nach der Frühlingstaggleiche, am Sonntag nach dem ersten Vollmond. Dieser Sonntag fällt nichts jedes Jahr auf dasselbe Datum, er kann frühestens am 22. März oder spätestens am 25. April sein. Demnach sind auch alle Feiertage, die mit Ostern verbunden sind, entsprechend früher oder später im Kalender datiert.